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Unsere Partner

 

1.          Am Unterricht der Musikschule können Erwachsene, Jugendliche und Kinder teilnehmen. Die Aufnahme und Teilnahme erfolgt in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

 

2.          Es wird gebeten, bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung die Musikschule rechtzeitig zu benachrichtigen. Wegen Verhinderung der Schülerin/des Schülers ausgefallene Stunden werden weder nacherteilt noch erfolgt eine anteilige Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Proben zu Veranstaltungen sind Teil des Unterrichts und zählen nicht als Unterrichtsausfall.

 

3.          Anmeldungen müssen mittels Formular bei der Musikschule eingereicht werden und sind jederzeit möglich. Formulare sind bei der Musikschule erhältlich.

 

4.          Abmeldungen sind schriftlich und nur zum Ende des 1., 3., und 4. Quartals möglich. Sie müssen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Quartalsende bei der Musikschule eingereicht werden. Scheidet ein Schüler während eines laufenden Quartals aus, besteht kein Recht auf Erstattung von Gebühren. Bei Wohnungswechsel, Krankheit von über einem Monat o.ä. Gründen, kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.

 

5.          Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes muss die Schülerin/der Schüler von der Musikschule ausgeschlossen werden.

 

6.          Mit Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, das in der Gebührentabelle festgelegte Unterrichtsentgelt zu zahlen. Die Gebührentabelle ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

 

7.          Bei Änderung der Gruppengröße während des laufenden Quartals, ändern sich entweder Unterrichtsdauer oder Unterrichtsentgelt nach aktueller Gebührentabelle.

 

8.          Wenn durch Erkrankung des Lehrers oder aus anderen zwingenden Gründen der Unterricht nicht länger als zwei Wochen ausfallen muss, erfolgt keine Erstattung der Gebühren. Dauert der Unterrichtsausfall aus o.g. Gründen mehr als zwei Wochen (Ferienzeit nicht mitgerechnet), werden die Gebühren ab Beginn der dritten Woche bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts erstattet bzw. mit Folgegebühren verrechnet.

 

9.          Während der Schulferien und schulfreien Tagen (Grundlage hierfür ist der Ferienplan der Schule Schrozberg) sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

 

10.       In einem Kalenderjahr hat der Schüler unabhängig vom Wochentag Anspruch auf die Erteilung von mindestens 36 Unterrichtseinheiten.

 

11.       Die Gebühr wird grundsätzlich zu Beginn eines laufenden Quartals per Bankeinzug erhoben. Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € neben den entsprechenden Bankspesen erhoben. Bei Beginn des Vertrages im laufenden Quartal erfolgt eine anteilige Entgeltsberechnung.

 

12.       Die Unterrichtsgebühren errechnen sich durch die stattfindenden Unterrichtseinheiten, pro Jahr 36, geteilt in zwölf Monatsraten. Sie sind auch in den Ferien sowie an sonstigen schulfreien Tagen und den gesetzlichen Feiertagen durchgehend zu bezahlen.

  

 Preise fordern Sie bitte über das Kontaktformular an!